Gewässerunterhaltung 2018
Die Gewässerunterhaltungsverbände werden bis zum 28. Februar 2019 die Gewässer zweiter und dritter Ordnung im jeweiligen Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen. Die folgenden Punkte sind gemäß Schau- und Unterhaltungsordnung für Gewässer II. Ordnung im Landkreis Gifhorn zu beachten:
- Ein beidseitiger 5 m breiter Streifen entlang der oberen Böschungsoberkante ist so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht beeinträchtigt wird. Dieser Streifen muss mit Räumgeräten befahrbar sein.
- Weideflächen sind so einzufriedigen, dass das Vieh die Ufer nicht beschädigen kann. Die Einfriedigungen müssen 1 m von der oberen Böschungsoberkante entfernt angebracht und unterhalten werden.
- Querzäune sind mit Durchfahrten (z.B. beweglichen Gattern) zu versehen. Wegen der Notwendigkeit maschineller Räumung über Zäune hinweg dürfen Einfriedigungen nicht höher als 1 m sein.
- Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mind. 1 m von der obersten Böschungskante beackert werden.
- Viehtränken sind so anzulegen, dass die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten nicht behindert wird. Die Anlage offener Tränkstellen im und am Gewässer ist untersagt.
- Bäume, Sträucher oder Gegenstände, die den Wasserabfluss beeinträchtigen, die Standsicherheit der Ufer gefährden oder die Unterhaltung erschweren sind zu beseitigen.
Des Weiteren bitten wir Sie nachfolgende Punkte zu beachten:
- Hindernisse im Gewässerrandstreifen sind zu entfernen. Vorhandene Einrichtungen (z. B. Drainageausmündungen) sind in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizustellen (z. B. Weidepumpen). Des Weiteren sind Drainagen überfahrbar und schadlos anzulegen.
- Der Aller-Ohre-Verband befährt im Auftrag der Unterhaltungsverbände die Flächen entlang der Gewässer.
- Das Ablagern von Abfällen, auch von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht zulässig und belastet die Gewässer.
Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen und stehen für weitere Informationen unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0 53 71 / 81 54-0
Ausschreibungen:
Frist: 30.01.2019
Anforderung Leistungsbeschreibung: sekretariat@aller-ohre-verband.de
Ausschreibungsnummer: 201702-3
Kurzbeschreibung:
Im Bereich Gifhorn soll ein Altarm an die Aller angeschlossen werden. Hierzu soll ein ca. 30 m langes offenes Gerinne nach den Planungsunterlagen hergestellt werden.
Ex-post-Transparenz
Vergabe-nummer | Gegenstand | Auftraggeber | Auftragnehmer | Datum |
201704 | Errichtung einer Teststrecke in der Ise | Unterhaltungsverband Ise | Hoppe Garten- und Landschafts-bau GmbH & Co. KG | 04.12.2018 |
201802 | Umweltfachliche Untersuchung - Allerwehr Weyhausen | Unterhaltungsverband Oberaller | Arbeitsgruppe Land & Wasser, Prof. Dr. Thomas Kaiser | 30.06.2018 |
201701 | Verbesserung der Sohlstruktur Emmer Bach, LK Gifhorn | Unterhaltungsverband Ise | Hoppe Garten- und Landschafts-bau GmbH & Co. KG | 24.05.2017 |
201702 | Reaktivierung eines Altarms der Aller im Bereich Gifhorn | Unterhaltungsverband Oberaller | Fugro Consult GmbH | 30.05.2017 |
201703 | Herstellung der Durchgängigkeit des Beverbaches zwischen Dannenbüttel und Osloß, Planung und Bau, LK Gifhorn. | Unterhaltungsverband Oberaller | Dipl.-Ing. Helmut Heuer-Jungemann | 21.07.2017 |
201704 | Errichtung einer Teststrecke an der Ise | Unterhaltungsverband Ise | Fugro Germany Land GmbH | 29.08.2017 |
201707 | Herstellung der Durchgängigkeit Beverbach – Bauliche Umsetzung | Unterhaltungsverband Oberaller | Otto Schröder Tiefbaugesellschaft mbH | 30.01.2018 |